28.06.2022

Weinrauch Rechtsanwälte: Spekulationsverbot und Mietzinsdeckel im geförderten Wohnungseigentum durch WGG Novelle

Weinrauch Rechtsanwälte: Spekulationsverbot und Mietzinsdeckel im geförderten Wohnungseigentum durch WGG Novelle © Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte

Roland Weinrauch, Geschäftsführender Gesellschafter Weinrauch Rechtsanwälte GmbH

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Wien, 28.06.2022 – In einer neuen Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) wird ein Spekulationsverbot sowie ein Mietzinsdeckel für gefördert errichtetes Wohneigentum eingeführt. Dr. Roland Weinrauch, Gründer von Weinrauch Rechtsanwälte, klärt über die komplexen neuen Vorschriften und deren wohnzivilrechtliche Folgen auf.

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Wien, 28.06.2022 – In einer neuen Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) wird ein Spekulationsverbot sowie ein Mietzinsdeckel für gefördert errichtetes Wohneigentum eingeführt. Dr. Roland Weinrauch, Gründer von Weinrauch Rechtsanwälte, klärt über die komplexen neuen Vorschriften und deren wohnzivilrechtliche Folgen auf.

Gerade Wohnungen, die von gemeinnützigen Bauvereinigungen (gBV) errichtet werden, sollen leistbar sein und auch leistbar bleiben. Mehr als 25% der Österreicher leben aktuell in einer von einer gBV entwickelten Wohnung. In den vergangenen Jahren wurden aber immer wieder gemeinnützig errichtete Wohnungen – trotz ausdrücklicher wohnbauförderungsrechtlicher Restriktionen – nicht zur Eigennutzung, sondern zu spekulativen Zwecken gekauft.

Die bald in Kraft tretende WGG-Novelle soll genau jenem Umstand einen Riegel vorschieben. Künftig ist bei einem Weiterverkauf von Wohnungen, die von einer gBV errichtet wurden und an welchem im Zuge der Errichtung Wohnungseigentum begründet wurde, der Differenzbetrag zwischen Verkehrswert und Verkaufspreis an die gBV zu leisten. Dies gilt 15 Jahre lang ab dem Ankauf der Wohnung von der gBV. Zusätzlich erhält die gBV innerhalb dieser Frist ein grundbücherlich abgesichertes Vorkaufsrecht. Übertragungen an den erweiterten Familienkreis sollen allerdings von der Regelung ausgenommen werden. Dadurch möchte man spekulative Geschäfte weitestgehend verhindern. Dr. Roland Weinrauch, Gründer von Weinrauch Rechtsanwälte, klärt über die neue Novelle auf: „Die Selbstnutzung soll im Vordergrund stehen. Aus diesem Grund darf gefördert errichtetes Wohnungseigentum zusätzlich 15 Jahre lang nur zum Richtwert ohne Zuschläge weitervermietet werden. Das kommt einem Mietpreisdeckel im geförderten Wohnbau gleich.“


Allgemeines über Weinrauch Rechtsanwälte

Die Kanzlei Weinrauch Rechtsanwälte wurde von Dr. Roland Weinrauch 2008 gegründet. Bereits im Jahr 2009 folgte eine erste Niederlassung in der Steiermark (Fehring). Im Jahr 2014 gründete Roland Weinrauch eine weitere Niederlassung in Graz. Die Beratungsschwerpunkte in den Bereichen Immobilien-, Versicherungs- und Vertriebsrecht vertieften sich über die Jahre und wurden um weitere Themenbereiche ergänzt, sodass von den aktuell über 50 Mitarbeitern nun sämtliche Bereiche des Wirtschaftsrechts abgedeckt werden.
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