Wien, 09.03.2022 –
In Folge der COVID-19 Pandemie liegt mittlerweile höchstgerichtliche Rechtsprechung in Bezug auf Mietzahlungen vor: Rückforderungen des Mietzinses sind bei gänzlich unmöglicher Nutzung von Geschäftsräumen möglich. Dies gilt unter bestimmten Voraussetzungen. Das Urteil des OGH bezieht sich auf den ersten Corona-Lockdown im Jahr 2020. Weinrauch Rechtsanwälte klären zu diesem brisanten Thema auf.
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